Die Übernahme eines Zeitarbeiters vom Zeitarbeitsunternehmen (Entleiher) zum neuen Betrieb verläuft im Prinzip wie ein ganz normaler Arbeitgeberwechsel. Der Zeitarbeiter muss seinen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen kündigen. Dabei kommt es aber auch darauf an, ob das Zeitarbeitsunternehmen einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertrags zustimmt oder nicht. Ist dem nicht der Fall, muss der Zeitarbeitnehmer so lange für das Zeitarbeitsunternehmen weiterarbeiten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Mit Auflösung des Vertrags ist der Arbeitnehmer also nicht mehr vertraglich an das Zeitarbeitsunternehmen gebunden und kann somit eine Festanstellung bei einem anderen Unternehmen annehmen. Zum Abschluss der Vertragsauflösung ist das Zeitarbeitsunternehmen auch verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer ein Zeugnis auszustellen, das dieser dann zum Beispiel für zukünftige Bewerbung nutzen kann.
Wie schon erwähnt, kann es sein, dass das Zeitarbeitsunternehmen, von dem sich der Arbeitnehmer trennen möchte, eine Vermittlungsprovision vertraglich bestimmt hat. Die ist grundsätzlich zulässig, muss aber dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechend gestaltet sein. Das bedeutet, eine vereinbarte Provision muss angemessen sein, wobei die Kriterien nicht vom AÜG genannt sind. Die zuständigen ordentlichen Gerichte übernehmen demnach die Beurteilung der Angemessenheit einer Vermittlerprovision. Grundsätzlich gilt eine Vermittlungsprovision als gültig, wenn sie:
Trotz der oben genannten gültigen Kriterien für eine Vermittlungsprovision gibt es auch Zeitarbeitsunternehmen, die mit sogenannten starren Klauseln versuchen, so viel Geld wie möglich von der Übernahme eines Zeitarbeiters an einen Kunden einzutreiben. Davor ist aber zu warnen. Tatsächlich kann es vorkommen, dass ein Zeitarbeitsunternehmen bis zu 3000 Euro pauschal von einem Kunden in Rechnung stellt, der einen Zeitarbeiter fest bei sich im Betrieb anzustellen versucht. Es gibt also einige Dinge, derer sich ein Unternehmen bewusst sein sollte, wenn es einen vorherigen Zeitarbeiter in eine Festanstellung übernehmen möchte.
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