>> Diese Unterschiede zwischen Leiharbeit und Zeitarbeit sollten Sie kennen
Zu Beginn muss eins klargestellt werden: Es gelten für die Zeitarbeit die gleichen gesetzlichen Grundlagen wie für alle anderen Arten der Arbeit in Deutschland. Das heißt, dass ein Verstoß zu hohen Geldstrafen führen kann. Um dies zu vermeiden, sollte jedes Unternehmen, das Interesse daran hat, Zeitarbeiter zu beschäftigen, folgende Gesetzesänderungen unbedingt beachten. Die wichtigste Änderung ist die 18-Monats Frist, die seit Oktober 2018 gilt.
Im Prinzip geht es hierbei um nichts Weiteres als eine Beschäftigungsfrist für Zeitarbeiter. Diese darf 18 Monate am Stück beim selben Betrieb nämlich nicht überschreiten. Ansonsten können Geldstrafen bis hin zu 30.000 Euro drohen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft bei entsprechenden Unternehmen, ob diese Regelung eingehalten wird oder nicht. Ziel dieser Gesetzänderung ist, Zeitarbeit in eine längerfristige Festanstellung umzuwandeln. Wenn Sie aber als Unternehmen speziellen Bedarf für Zeitarbeiter haben, ist es dementsprechend wichtig, diese 18-Monats Frist zu beachten.
>> Was Sie bei einer Personalvermittlung Osteuropa noch beachten müssen
Dieses Gesetz trat bereits im April 2017 in Kraft: Equal Pay. Equal Pay bedeutet in diesem Kontext so viel wie „Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“ und sorgt dafür, dass Zeitarbeiter fair und genauso wie andere Arbeiter im Rahmen des deutschen Arbeitsgesetzes bezahlt werden. Das bedeutet nicht nur, dass für sie der Mindestlohn gilt wie für alle anderen Arbeiter auch.
Es bedeutet konkret, dass Zeitarbeiter nach spätestens neun Monaten das gleiche Gehalt bekommen wie Stammbeschäftigte, die ähnliche Aufgaben im Betrieb erfüllen. Es gibt hier jedoch branchenspezifische Ausnahmen, die es sich zu recherchieren lohnen kann. Aber auch hier muss nach sechs Wochen eine Anpassung des Gehalts geltend gemacht werden. Eine Zusammenarbeit mit einem professionellen Personaldienstleister sorgt dafür, dass all diese gesetzlichen Rahmenbedingungen und Änderungen stets beachtet werden und Sie somit nie Gefahr laufen, Geldstrafen zahlen zu müssen.
Die wohl wichtigste Änderung ist die Steigerung der Tariflöhne, die zum 1. Januar 2019 in Kraft trat. Zudem ist wichtig zu bemerken, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum gleichen Zeitpunkt die Möglichkeit gegeben wurde, für einen gewissen Zeitraum die Arbeitszeit zu reduzieren. Dieses Gesetz nennt sich Brückenteilzeit.
Eine weitere wichtige Änderung ist ohne Zweifel das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten wird. Das neue Gesetz wird es deutschen Unternehmen leichter machen, Personal aus Drittstaaten einzustellen, die nicht Mitglied der EU sind.